Insbesondere wird auf die Regelungen des § 13 BJagdG verwiesen. Danach erlöschen Jagdpachtverträge, wenn die Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllen.
Erinnerung: rechtzeitige Beantragung der Jagdscheinverlängerung
