Der Jagdverband Rügen und Hiddensee weist mit dieser Mitteilung über die an die Hegeringe weitergeleitete sowie dem im Mitgliederprogramm veröffentlichte Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen mit Datum vom 21. Oktober 2025 hin.
Nach den dem Jagdverband Rügen und Hiddensee vorliegenden Informationen ist aktuell der Mensch für dieses Virus wenig empfänglich und erkrankt wenn überhaupt nur mild.
Damit sich der Virus nicht im Menschen etablieren oder mit anderen Influenzaviren (genetisch) vermischt, sind die grundsätzlichen und allgemein relevanten Hygieneanforderungen und -bestimmungen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass nur geschützt mit toten Tieren hantiert (Handschuhe, Mundnasenschutz) werden darf.
Bedacht werden sollte auch, eigenes Geflügel und das von anderen zu schützen, sprich nach Kontakt mit toten Vögeln den Kontakt mit eigenem Geflügel oder dem von anderen vermeiden.
Für ein der Gesellschaft verantwortliches Handeln wird empfohlen, aktuell nicht auf Vögel die Jagd auszuüben oder Vögel bewusst zu vergrämen.
