Wolfsabweisende Zäune – Barriere für Wildtiere?


Die bundes- und landespolitischen Weichenstellungen zum Schutz der Weide- und Gattertiere vor Wolfsübergriffen in Verbindung mit einem Wolfsmanagement und den bestehenden Förderprogrammen, z. B. „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V)“ vom 22. März 2025, ermöglichen umfassende Präventionsmaßnahmen. Dies wird durch den Jagdverband Rügen und Hiddensee zum Schutz der Weide- und Nutztiere, die unsere vielfältige und facettenreiche Kulturlandschaft formen und prägen, sowie zur Sicherung von artenreichen und z. T. nach der FFH-Richtlinie Anhang 1 geschützten Habitaten wie beispielhaft dem FFH-Lebensraumtyp „Salzwiesen im Binnenland – 1340“ nachhaltig sichern, begrüßt und unterstützt.

Das durch den Jagdverband der Inseln initiierte und laufende Monitoring zum Wolf, aber auch zum Goldschakal, in Verbindung mit den aus der Lebensraumpotenzialanalyse abgeleiteten ersten Modellierungen zum Raum-Zeit-Verhalten des Rotwildes im Projekt „Wild auf Wanderschaft“ zeigt auf, dass von Weidetieren sowie von einer Vielzahl von Wildtieren wie z. B. dem Kranich, Rotwild u. a. diese auf Beweidung angewiesenen Habitate als Lebensraum genutzt werden. Im Ergebnis der Ersten Auswertung der Raum-Zeit-Nutzung zeigt sich, dass bestimmte Zaunausführungen einen Einfluss auf das Wanderverhalten von Rotwild nehmen und sich daraus eine Fragmentierung für Teile ergeben könnte.

Die mittlerweile ganzjährige Präsenz des Wolfs, aber auch des Goldschakals auf den Inseln Rügen und Hiddensee, macht es erforderlich, dass großflächige Herdenschutzmaßnahmen notwendig werden, um das Risiko von Übergriffen auf Nutztiere zu reduzieren.

Dies erfolgt in der überwiegenden Mehrzahl durch dauerhafte, mit stromführenden Litzen versehene Zäunungen, aber auch durch wolfsabweisende Einzäunungen auf Grundlage der Förderrichtlinie und der Empfehlungen des BfN zum Herdenschutz.

Dass von dem Vorhandensein des Wolfs als Bestandteil der Fauna auf Rügen und Hiddensee auszugehen ist, zeigen neben den vorhandenen Monitoringdaten des Jagdverbandes auch die Karte „Wolfsgebiet in Mecklenburg-Vorpommern“ des LUNG (Stand 25.01.2024).

Neben Weidenetzen kommen vor allem (halb)mobile als auch fest installierte Elektrozäune mit Leiterabständen zum Boden von ca. 20, 40, 60, 90, 120 cm zum Einsatz.

Die Sorge um eine mögliche Barrierewirkung für Wildtiere vor Elektro- und/oder wolfsabweisenden Elektrofestzäunen ist in der Jägerschaft und bei Artenschützern groß und, wie die vorliegenden Auswertungen der Daten der besenderten Rotwildtiere dokumentieren, vorhanden.

Zur Gewährleistung einer hohen Durchlässigkeit von gezäunten Weiden für Wildtiere weist der Jagdverband auf die Ergebnisse des Projektberichtes „Verhalten von Wildtieren an wolfsabweisend gestalteten Elektrozäunen und deren wilddurchlässige Gestaltung“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hin.

Diese Studie zeigt auf, dass die Nutzung von wolfsabweisend gezäunten Weideflächen durch Wildtiere noch nachhaltig verbessert und gesteigert werden kann, wenn außerhalb der beweidungsfreien Zeit der Strom abgestellt und barrierefreie Öffnungen geschaffen werden.

Um eine abschließende Empfehlung zum Einsatz und Betrieb von Elektro- und wolfsabweisenden Zäunen im Bezug auf die Minderung der Barrierewirkung für Wildtiere treffen zu können, ist es erforderlich, dass eine standortbezogene Studie mit einem dem Lebensraum angepassten Versuchsaufbau erfolgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anwesenheit von Wildtieren nicht nur von der Barrierewirkung von Zäunen und der Anwesenheit von Weidetieren beeinflusst wird, sondern möglichst vielfältige, auf das Raumnutzungsverhalten von Wildtieren biotisch und abiotisch einwirkende Einflüsse mit berücksichtigt werden.

Es bestehen eine Reihe weiterer Faktoren, die sich auf die Anwesenheit von Wildtieren auf Weideflächen auswirken. Diese sind z. T. nicht konstant, sondern variieren. So stellen Weideflächen ein saisonal variierendes Nahrungsangebot bereit, können Witterungsschutz sowie Möglichkeiten der visuellen Feindvermeidung bieten. Ein großer Anteil der beweideten Flächen unterliegt auch den Wasserständen der Ostsee und Boddengewässer.

Ein weiterer Einflussfaktor für die Überwindung von Weidezäunen kann sich aus der Feindvermeidung heraus einstellen – Rehwild neigt unter Stress dazu, extremes Verhalten zu zeigen. Es kann bei einer Verfolgung durch einen Beutegreifer oder den Landschaftsraum nutzende Menschen einen Zaun überwinden, den es unter anderen Umständen nicht queren würde (Bryant et al. 1993; Conover 2001).

Die Positionierung von Zäunen im Hinblick auf angrenzende Lebensräume spielt ebenfalls eine Rolle, wenn es um deren Querung geht. Puglisi et al. (1974) stellten fest, dass Rehwild eine größere Bereitschaft zeigt, Zäune zu überwinden, die an bewaldete Flächen angrenzen, als Zäune, die sich in offeneren Gebieten befinden.

Wissenschaftliche Studien und aktuelle wildbiologische Forschungen belegen, dass barrierewirkende Hindernisse wie z. B. Zäune sich auf die Habitat- und Raumnutzung von Wildtieren auswirken. So ist es für den Tier- und Artenschutz erforderlich, dass mit der Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen alle Wildtiere ausgeschlossen werden, Weiden als Lebensraum zu nutzen.

Von Seiten des Jagdverbandes Rügen und Hiddensee wird darauf hingewiesen, um die Barrierewirkung zu minimieren, dass

  • in der beweidungsfreien Zeit der Strom abgestellt wird,
  • in der beweidungsfreien Zeit Tore geöffnet und Öffnungen geschaffen werden,
  • zur Erhöhung der Querbarkeit entsprechend der genannten Studie Kunststofflitzen als Leitmaterial verwendet werden sollten, die im Vergleich zu Stacheldraht eine geringere mechanische Barrierewirkung aufweisen,
  • Leinenpflicht für Hunde von mindestens 500 m um beweidete Flächen gilt.

Der Jagdverband Rügen und Hiddensee steht als Ansprechpartner zur Gestaltung von wolfsabweisenden Zäunen Landwirten, Tierhaltern u. a. Interessengruppen zur Verfügung, um nicht unsere Wildtiere auszusperren.